- 6151 - 1338. September 21. Visegrad i. Ungarn (dat. i. Vissegrado). XX prima d. mens. Sept. Der päpstl. Nuntius Galhard de Carceribus, Propst d. Kirche zu Titel (i. Ung.), berichtet dem P. Bened. XII. i. ausführlicher Weise, wie er alle ihm v. Papste u. der päpstl. Kammer aufgetragenen Geschäfte auf s. Rückwege nach Ung. i. Kgreich Polen glücklich ausgerichtet habe, daß sie aber durch die päpstl. Weisungen gänzlich vernichtet u. durchkreuzt worden seien. Eingehend schildert er die Vorgänge bei dem Verfahren gegen den Bresl. Kan. Nik. v. Bancz (s. Reg. 6056 v. 28. Febr. 1338) um die Herausgabe der Bresl. Bistumseinkünfte während der Sedisvakanz, der auf Grund eines erschlichenen päpstl. Befehls ihn (Galh.) durch die Äbte v. Kamenz, Leubus u. St. Vincenz zur Verantwortung nach dem mehr als 2 Tagereisen entfernten, unsicheren Breslau habe fordern u. dann j. Krakau, Breslau u. andern Städten d. Kgreichs Polen als exkommuniziert habe verkünden lassen (s. a. Reg. 5931). Weiter habe er den Hzg (Boleslaw III.) v. Brieg, der, wie er aus dem v. d. päpstl. Kammer ihm übergebenen Abrechnungsbuch des Mag. Pet. v. Alvernia ersehen, unter andern Schuldnern der Kammer 200 Mk. schuldete, nach verstrichener Frist öffentl. gebannt: auch dieser setzte eine Appellation durch u. gewann dafür den Dechanten v. Budissin (Bautzen) als einzigen Richter, der ihn (Galh.) nach Bautzen, obgleich dies von der Grenze des Krakauer Bistums mehr als 5 Tagereisen entfernt ist u. im Machtbereich des Kgs v. Böhmen liegt, zitierte u. trotz seiner Appellation an den päpstl. Stuhl in dessen Mißachtung gebannt bat. Dann habe er die Bresl. Bgr u. alle andern i. d. Bresl. Diöz., weil sie den lange schuldigen Peterspfennig nicht zahlten, gemahnt u. darauf über sie das Interdikt verhängt. Aber auch diese verstanden es, bei dem päpstl. Hofe einen Richter gegen ihn, in Wahrheit gegen den apostol. Stuhl u. die päpstl. Kammer, zu gewinnen i. der Person des Abts v. Grissovia (Grüssau), Bresl. Diöz., der ihn zum 17. Okt. (sabb. ante instans f. s. Luce ew.) nach Swidnicz (Schweidnitz) vorlud, das ebenfalls im Machtbereich des Kgs v. Böhmen u. des ihm anhängenden Hzgs (Bolko II.) liegt, nicht sicher u. mehr als 2 Tagereisen von der Krakauer Bistumsgrenze entfernt ist, weshalb er Appellation a. d. h. Stuhl eingelegt hätte. Der Nuntius schildert nun weitschweifig die Schäden, die durch die päpstl. Weisungen u. die unbilligen Richter der apost. Stuhl u. die päpstl. Kammer erlitten hätten: Nik. (v. Banz) u. s. Anhang hätten Klerus u. Volk der St. Bresl. mit Briefen d. Kgs v. Böhmen verführt, das Interdikt nicht zu beachten u. das ganze Kapitel u. den Klerus mit Ausnahme weniger poln. Kanoniker vom Bisch. (Nanker) getrennt; der gen. König sei mit dem ganzen Klerus u. der deutschen Bevölkerung in den Bischof gedrungen, das Interdikt zu verletzen, so daß er (d. Bisch.) mit. den wenigen Polen im Kapitel aus Bresl. weichen mußte u. bis z. heut. Tage mit allen Polen, die das Interdikt beachten, elend im Exil leben müsse [Vgl. Reg. 6075 v. 9. April 1338, wonach B. Nanker i. s. bischöfl. Halt Ujest i. Ob. Schl. weilte], zum Schaden u. zur Schmach der h. röm. Kirche. Der gen. Nik., der früher 300 Mk. anbot, zahle jetzt keinen Heller, der Hzg (v. Brieg) zahle die 200 Mk. nicht, ebensowenig die Breslauer u. der (Bresl. Kan.) Heinr. v. Drogus, der vorher mit ihm auf 110 Mk. wegen s. Verwaltung sich geeinigt hatte u. letzten Joh.-Tag (24. Juni) hätte zahlen sollen; auch die Krakauer Bgr, die von den Breslauern unterrichtet seien, u. ihn als exkommuniziert behaupteten, zahlten nicht. Jetzt sagten auch schon die Polen, daß sie keine Knechte (d. h. des heil. Stuhls wegen des Peterspfennigs), sondern frei wie die Deutschen sein wollten. Die Breslauer fängen alle, die Briefe von der Kurie nach Krakau bringen, ab. Die schles. Hzge drohten ihm den Tod wegen des Interdikts, das sie nicht halten, an etc. mit weiteren Einzelheiten. Er bitte daher sehr dringend um Abhilfe. Am 21. Sept. sei er von Polen nach Ungarn zurückgekehrt u. mit Peter Gervasii [Vgl ob. Reg. 6056 v. 28. Febr. 1338] zusammengetroffen etc. A. d. Vatik. Reg. abgedr. b. Theiner, Mon. Hist. Poloniae I, 416/420. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |